Rechtsprechung
BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts
- rechtsprechung-im-internet.de
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts
- IWW
- Wolters Kluwer
Befangenheitsantrag; Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts; Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts
- rewis.io
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts
- datenbank.nwb.de
Befangenheitsantrag - Beschlussunfähigkeit des Landesarbeitsgerichts - Zuständigkeit des zunächst höheren Gerichts
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.08.2020 - VIII ARZ 2/20
Ablehnung sämtlicher Richter eines Oberlandesgerichts wegen Besorgnis der …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .
Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) .
Sollten im Anschluss an den vorliegenden Beschluss des Senats gemäß § 45 Abs. 3 ZPO noch weitere inhaltsgleiche Ablehnungsgesuche des Klägers in Entschädigungsverfahren nach § 15 Abs. 2 AGG - erstmals oder zum wiederholten Male - angebracht werden, wird das Landesarbeitsgericht eine eigene Verwerfung dieser Ablehnungsgesuche als unzulässig in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 30 mwN, BGHZ 226, 350) .
- BGH, 08.12.2021 - XII ARZ 39/21
Richterablehnung in einer Betreuungssache: Zuständiges Gericht bei …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Es liegt im Ermessen des übergeordneten Gerichts, über welche der Ablehnungsgesuche es - unter dem Gesichtspunkt der Sachangemessenheit - entscheidet (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 11; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 22, BGHZ 226, 350) .Um Verzögerungen der sachlichen Erledigung des Rechtsstreits zu vermeiden, ist die Zuständigkeit des nach § 45 Abs. 3 ZPO im Rechtszug zunächst höheren Gerichts auch dann eröffnet, wenn die abgelehnten Richter zulässigerweise selbst über das Ablehnungsgesuch hätten entscheiden können (BGH 8. Dezember 2021 - XII ARZ 39/21 - Rn. 9; 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 16, BGHZ 226, 350) .
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2023 - 4 Sa 900/22
Rechtsmissbrauch - Zahlung einer Entschädigung - Benachteiligung wegen des …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Auf dieser Grundlage habe er bereits in einem anderen vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geführten Verfahren (- 4 Sa 900/22 -) gegen sämtliche Richterinnen und Richter am Landesarbeitsgericht einen Befangenheitsantrag gestellt.
- BGH, 08.07.2019 - XI ZB 13/19
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine auf verschiedene Feststellungen …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Ein Ablehnungsgesuch, das sich pauschal gegen einen gesamten Spruchkörper oder sogar gegen sämtliche Richter eines Gerichts richtet, ist in der Regel eindeutig unzulässig (BGH 25. August 2020 - VIII ARZ 2/20 - Rn. 19, BGHZ 226, 350; 8. Juli 2019 - XI ZB 13/19 - Rn. 5) . - BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 1565/22
Unzulässiges Ablehnungsgesuch und mangels substantiierter Darlegung möglicher …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
In derartigen Fällen bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richterinnen und Richter; diese sind auch von einer Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (BVerfG 2. November 2023 - 2 BvR 1565/22 - Rn. 4) . - BAG, 07.02.1968 - 5 AR 43/68
Berufungsverfahren - Ausschluß eines Richters - Ausübung des Richteramtes - …
Auszug aus BAG, 25.01.2024 - 8 AS 19/23
Das Bundesarbeitsgericht ist als das gegenüber dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im Rechtszug zunächst höhere Gericht nach § 46 Abs. 2 ArbGG iVm. § 45 Abs. 3 ZPO für die Entscheidung über die Ablehnungsgesuche zuständig (BAG 7. Februar 1968 - 5 AR 43/68 -) .